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Aufnahmeverfahren

 

Im Schulkindergarten werden Kinder ab einem Altern von 3 Jahren aufgenommen und bis zum Schuleintritt gefördert.

 

Für einen Platz bedarf es folgenden Voraussetzungen:

  • Wunsch der Sorgeberechtigten zur Aufnahme und Kontaktaufnahme zum Schulkindergarten

  • Erstes Infogespräch im Schulkindergarten 

  • Antragstellung beim staatlichen Schulamt Freiburg

  • Diagnostik und sonderpädagogischer Bericht zur Bedarfsfeststellung

  • Aufnahmebescheid vom staatlichen Schulamt Freiburg

 

Nach Erhalt des Aufnahmebescheides wird gemeinsam mit den Eltern die Eingewöhnung und im Anschluss daran die individuelle Förderung geplant und besprochen. 

 

Eine Aufnahme erfolgt in der Regel jeweils zum Schuljahresbeginn im September eines Jahres. Eine Aufnahme kann auch erfolgen, wenn ein Kindergartenplatz frei ist. 

 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz im Schulkindergarten.