Aufnahmeverfahren
Im Schulkindergarten werden Kinder ab einem Altern von 3 Jahren aufgenommen und bis zum Schuleintritt gefördert.
Für einen Platz bedarf es folgenden Voraussetzungen:
Nach Erhalt des Aufnahmebescheides wird gemeinsam mit den Eltern die Eingewöhnung und im Anschluss daran die individuelle Förderung geplant und besprochen.
Eine Aufnahme erfolgt in der Regel jeweils zum Schuljahresbeginn im September eines Jahres. Eine Aufnahme kann auch erfolgen, wenn ein Kindergartenplatz frei ist.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz im Schulkindergarten. |